Bestandsveränderungsanzeige beim Zweitwohnsitz
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Satyriel
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Bestandsveränderungsanzeige beim Zweitwohnsitz
Hallo,
weiß jemand, ob man Neuzugänge auch am Zweitwohnsitz anmelden kann, wenn sich die Tiere aktuell dort befinden?
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24.01.2019 21:26 |
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ctenopoma
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RE: Bestandsveränderungsanzeige beim Zweitwohnsitz
Hallo!
Nicht kann, sondern muss.
Dem Präsidium/Amt ist es egal, ob Zweit- oder Erstwohnsitz, sondern denen ist wichtig, daß sie wissen, wo die Tiere sind.
So zum Beispiel auch, wenn Du Tiere an Bekannte verleihst, auch das muss "zeitnah" gemeldet werden.
Gruß
Ctenopoma
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25.01.2019 02:06 |
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Satyriel
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RE: Bestandsveränderungsanzeige beim Zweitwohnsitz
Danke für die Antwort. Das heißt denen ist es egal, dass die Anmeldeadresse der Tiere nicht mit der gemeldeten Adresse des Anmelders übereinstimmt?
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25.01.2019 19:34 |
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ctenopoma
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RE: Bestandsveränderungsanzeige beim Zweitwohnsitz
Hallo!
Das Amt will wissen, wo die Tiere sind, wenn Du in einem Halbsatz erwähnst, daß das Dein 2.-Wohnsitz ist, ist es für das Amt natürlich leichter.
Wenn Du die Tiere wieder mit zurck nimmst, musst Du sie natürlich wieder mit ummelden.
Gruß
Ctenopoma
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26.01.2019 20:22 |
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